Allgemeine Geschäftsbedingungen
- AGB der "Pension Paetau" -
deutsche Fassung
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen
Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmern,
Ferienwohnung, etc. nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über
sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen
der "Pension Paetau" Inh. Ute Wigger, Am Markt 14, 23923 Schönberg
(Mecklenburg), Telefon: 038828 / 239916
(nachfolgend "Pension" genannt) und seinen Gästen (nachfolgend
"Gast" genannt). Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen
Leistungen sind nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen
Zustimmung.
Vertragsabschluss
1. Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen
Buchungen bereitgestellt, so ist nach Erhalt der
Buchungsbestätigung ein Beherbergungsvertrag zustande
gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss
liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen und
elektronischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Pension ist zur
Bereitstellung der
gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet.
Der Gast hat den Unterkunft-Preis wie vertraglich vereinbart zu
entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast
bezogenen Leistungen wird in der
Regel am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und ist
grundsätzlich in bar zu bezahlen.
3. Die von der Pension angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können
Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende
Leistungen (Frühstück, Getränke,
Haustiere, spät Anreise etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.
Übergabe und Rückgabe der Unterkunft. Die gebuchte Unterkunft
steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung.
Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um
11.00 Uhr geräumt, zur Verfügung zu stellen. Abweichende
Vereinbarungen können zwischen der Pension und dem Gast
getroffen werden.
Rücktritt
1. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer
verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn
dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner
Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann
(Ausnahme: höhere Gewalt).
2. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden folgende
Stornierungsgebühren durch die Pension in Rechnung gestellt:
ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 80 % des vereinbarten Preises
bei Nichtantritt ohne Mitteilung 100 % des vereinbarten Preises
Der vereinbarte Preis entspricht dem in der auch elektronisch,
schriftlich oder telefonisch übermittelten Reservierungsbestätigung
aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit
Zugang des Rücktritts fällig. Aussagen, externer
Buchungsvermittler (z.B. Booking.com), "kostenlos stornieren" -
haben keine Gültigkeit!
Zusätzliche Kosten - Beschädigungen
1. Es gilt im gesamten Haus ausnahmslos Rauchverbot! Aus Gründen
der Sicherheit & des Schutzes unserer Gäste!
2. Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu
übergeben. Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche
Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension zur
Verfügung gestellten Produkte einem einwandfreien Zustand
überlassen werden. Dies gilt insbesondere für
Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohnung /
das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als
auch alle benutzten, Gegenstände, welche dem
Verantwortungsbereich der Pension unterstehen. Sämtliche von der
Pension zur Verfügung gestellten
Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen
ebenso unter diese Klausel.
3. Fallen neben den von der Pension angebotenen und erbrachten
Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den
Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch
erhöhte Verschmutzung, insbesondere das Rauchen im gesamten
Haus, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher,
Bettwäsche usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt.
Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden
sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher)
als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung.
Im Falle von extremer Verschmutzung, wie etwa Fäkalien etc.
Behält sich die Pension vor, eine Reinigungsfirma zu
beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Kündigung durch die Pension
Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger
Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast
des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder
dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht, Straftaten zu
begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn
belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte
Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB
oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die
Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum
berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt
auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu
einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen
Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur
Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung,
sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener
Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
Sorgfalt
1. Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen
Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer
vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Pension. Die
angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle
einer Überbelegung ist die Pension berechtigt, eine zusätzliche
angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu
verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich die
Unterkunft zu verlassen.
2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem
Grundstück ist nicht erlaubt.
3. Die Pension haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch
eingebrachte Sachen, einschließlich PKW, Busse oder LKW. Die
Einbringung des eigenen Eigentums in die Unterkunft einschließlich
der Einstellung des PKW, Busses oder LKW auf dem Parkplatz
erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie
möglich zu halten.
5. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß
erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während seines
Aufenthaltes gegenüber der Pension anzuzeigen.
6. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Pension,
mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angegeben
werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten
Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
Gerichtsstand
ist ausschließlich das Amtsgericht Schwerin
Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von
Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt, eine ihrer möglichst
nahekommenden gesetzlichen Bestimmungen. Jegliche Abweichung oder
Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Alle Rechte vorbehalten. / All rights reserved.
Stand / last update 10. April 2023
Pension Paetau
Am Markt 14,
23923 Schönberg, Germany
+49 38828 2399 16